Schufarecht – Die Schufa muss Insolvenzunterlagen löschen

Schufarecht - Die Schufa muss Insolvenzunterlagen löschen

Die Schufa muss Insolvenzunterlagen löschen; das Gericht verkürzt die Frist von drei Jahren auf sechs Monate. Ein Berufungsurteil gegen die SCHUFA Holding AG hat ein Beteiligter in einem Insolvenzverfahren erwirkt. Diese wurde angewiesen, einen rufschädigenden Eintrag zu entfernen.